Ich berate Sie zeitnah und unkompliziert in allen Fragen der Privatinsolvenz. Ob persönlich in der Kanzlei in Regensburg, telefonisch oder auch online.
In dringenden Fällen erhalten Sie unverzüglich kompetente Hilfe, um endlich den Weg in ein schuldenfreies Leben zu starten. Nutzen Sie mein unverbindliches Erstgespräch für Ihre offenen Fragen und Probleme
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Raus aus dem Chaos – Rein in ein schuldenfreies Leben
Wenn sich die Schulden türmen und man vor lauter Mahnungen, Pfändungen und Vollstreckungstiteln den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sehen kann, dann verlieren Betroffene oft die Hoffnung. Doch das muss nicht sein: Dank professioneller Hilfe.
Ich berate Sie in Regensburg und Umgebung umfassend und kompetent im Bereich des Insolvenzrechts. Ob persönlich nach einer Terminvereinbarung, telefonisch oder online. Ich stehe an Ihrer Seite, um mit Ihnen den Weg aus der Schuldenfalle anzugehen. Nehmen Sie Kontakt zu mir auf.
Wie Sie der Schuldenfalle entkommen, habe ich für Sie zusammengefasst.
Eine gute Basis schaffen: Licht ins Dunkel Ihrer Finanzlage bringen
Ausgangspunkt einer Privatinsolvenz ist der Insolvenzgrund. Dies ist in der Regel die (drohende) Zahlungsunfähigkeit. Gemeinsam prüfen wir zunächst Ihre tatsächliche finanzielle Situation. Vermutlich geht bereits ein nicht geringer Teil Ihrer Einkünfte in die Tilgung, also zu Ihren Gläubigern. Wir sortieren und systematisieren gemeinsam Ihre Unterlagen, fordern womöglich längst verlorene Gläubigerinformationen bei den Wirtschaftsauskunftstellen (z.B. SCHUFA) für Sie an. So schaffen wir Klarheit: Und begründen so den Anfang Ihres Weges in die Schuldenfreiheit.
Schuldenausgleich oder Insolvenzverfahren: Der richtige Weg raus aus den Schulden
Die professionelle Erörterung Ihrer Finanzlage ist die Basis für den Neuanfang. Sie ist auch die Grundlage für die passende Strategie, die Ihren Weg zurück in die Schuldenfreiheit begleitet. Ob über einen außergerichtlichen Schuldenausgleich mit Ihren Gläubigern oder im Wege der Privatinsolvenz: Ich berate Sie in Regensburg und Umgebung und finde für Sie die richtige Strategie.
Vorsicht: Weitere Voraussetzungen der Privatinsolvenz beachten! Das müssen Sie wissen:
Gemäß Insolvenzordnung steht das Verfahren der Privatinsolvenz im Regelfall nur natürlichen Personen offen, also im Zweifel den meisten normalen Menschen als Privatperson. Ausnahmen für ehemalige Selbstständige bestätigen aber auch hier die Regel: Gerne berate ich Sie, ob Ihnen der Weg der Privatinsolvenz offensteht.
Eine weitere Voraussetzung ist der außergerichtliche Schuldenbereinigungsversuch.
Gemeinsam kontaktieren wir sämtliche Ihrer Gläubiger und prüfen, ob ein außergerichtlicher Schuldenausgleich möglich ist. Steht eine Insolvenz im Raum, verzichten Gläubiger oft auf große Teile ihrer Forderung. Und: Ist ein Insolvenzanwalt an Ihrer Seite, wissen auch die Gläubiger, dass weitere Pfändungen vermutlich zwecklos sind.
Ihr Vorteil: Belastende Forderungen, Mahnungen oder Prozessandrohungen können Sie direkt an mich adressieren lassen und fortan ignorieren. Verzichten Sie nicht auf diesen Vorteil. Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Erstgespräch.
Beachten Sie: Gescheiterte Schuldenbereinigungsversuche unterliegen in der Regel einer Nachweispflicht, die von anerkannten Schuldnerberatungsstellen oder auch von Anwälten dokumentiert werden müssen.
Ihr Weg raus aus den Schulden: Mit professioneller Hilfe zum Neustart
Kopf hoch! Es gibt ihn: Den Ausweg aus der Schuldenkrise. Dennoch gibt es einige Hürden, die es vor der übereiligen Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens zu beachten gilt.
Denn das Insolvenzrecht ist überaus komplex. Und verzeiht auch Laien keine Verfehlung. Schnell sind Fehler gemacht, die Ihren Erfolg in Gefahr bringen. Holen Sie sich daher lieber gleich professionelle Hilfe an Ihre Seite.
Ich berate Mandanten in Regensburg und überregional in allen Rechtsfragen hinsichtlich eines Privatinsolvenzverfahrens.
Ob persönlich nach Terminvergabe oder bequem per Telefon oder online. Lassen Sie keine unnötige Zeit verstreichen. Kontaktieren Sie mich per Telefon, E-Mail, WhatsApp oder über das Online-Formular!
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Yvonne Aschenbrenner
Rechtsanwältin