Online Scheidung

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Anwältin für Online Scheidung in Regensburg

Ein Scheidungsprozess muss nicht kompliziert sein. Durch die Digitalisierung ist es mitunter möglich, eine Scheidung größtenteils in einem Online-Verfahren durchzuführen. Gerne berate ich Sie ausführlich dazu, ob diese Variante auch für Sie sinnvoll ist. Grundlegende Informationen habe ich auf dieser Seite für Sie zusammengefasst.

Online-Scheidung schnell und unkompliziert – mit meiner Hilfe!

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Ich berate Sie zeitnah und unkompliziert in allen Fragen des Scheidungsrechts. Ob persönlich in der Kanzlei in Regensburg, telefonisch oder auch online.

Sie erwägen eine schnelle und unkomplizierte Online-Scheidung? Ich berate Sie umfangreich. Nutzen Sie mein unverbindliches Erstgespräch für Ihre offenen Fragen und Probleme.

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Rechtsanwältin Aschenbrenner für Ihre Rechte

Rechtsberatung und Vertretung bei Online-Scheidungen

Haben deutsche Gerichte schon Urteile zur Onlinescheidung gefällt?

Das Thema Online-Scheidung war in der Tat bereits Verhandlungsgegenstand vor deutschen Gerichten. Auch Urteile hierzu wurden bereits gefällt. Im Kern ging es dabei sowohl um die Bewerbung der Online-Scheidung als auch um deren Durchführung.

Bewerbung zulässig - Doch Vorsicht bei unseriösen Versprechungen!

Das OLG Hamm musste sich mit der Frage befassen, ob die Bewerbung der Online-Scheidung mit den Worten „Scheidung online - spart Zeit, Nerven und Geld“ zulässig ist. Ja, ist es! Wenn die Art und Weise, wie Kosten gespart werden können, sachgemäß erläutert wird.

Vorsicht jedoch, wenn die Bewerbung einer Online-Scheidung reklamehafte und „marktschreierische“ Gestalt annimmt. Dies ist im Zweifel nicht nur unzulässig, sondern ein Hinweis darauf, dass Sie es mit einer unseriösen Werbung zu tun haben.

Daher besser Finger weg, wenn eine Anwalts-Werbung den Eindruck erweckt, dass eine anwaltliche Beratung im Rahmen der Online Scheidung in keinem Fall stattzufinden braucht.

Auf gute Betreuung kommt es an - Online-Scheidung entbindet nicht von Beratungspflicht!

Ferner hat das LG Berlin festgestellt, dass Anwälte auch bei der Online-Scheidung umfassend beraten müssen.

Ein Anwalt muss das Mandat bei erkennbarem Beratungsbedarf nach jeder Richtung umfassend wahrnehmen. Auch wenn er Online Scheidungen „zu den geringstmöglichen Kosten eines Fachanwalts“ und „ohne Anwaltsbesuch“ oder Aufsuchen der Kanzlei bewirbt und hierzu auf Online-Formulare zurückgreift.

Also: Online-Scheidungen sind bequemer. Aber achten Sie auch hier auf die Qualität der Beratung. Diese kann im Digital-Zeitalter außerhalb des Büros erfolgen. An der Qualität sollte jedoch nicht gespart werden - und diese hat gerichtlich festgestellte Mindestanforderungen.



Wie seriös sind Scheidungen online?

Das ist die falsche Frage. Vielmehr kommt es darauf an, wie seriös die Anwaltskanzlei ist, bei der die Online-Scheidung durchgeführt wird. Eine erste Visitenkarte ist stets die Netzseite. Auch Kundenbewertungen auf unabhängigen Profilen oder in Internet-Foren können dabei helfen, sich einen Überblick zu verschaffen. Und: Ist die Kanzlei bei Erstkontakt gleich gut zu erreichen und professionell in der Kommunikation, dann sind dies gute Anzeichen für eine vertrauensvolle und kompetente Adresse. Fragen Sie auch nach einem unverbindlichen Kostenvoranschlag. Auch dieser kann ein Gradmesser dafür sein, ob Sie es mit einer seriösen Beratung zu tun haben. Seriöse Voranschläge berechnen den Verfahrenswert recht genau, inklusive der Gerichtskosten und der zu erwartenden Gebühren. Auch eine Beratung über mögliche Verfahrenskostenhilfe sollte vom Service einer seriösen Kanzlei umfasst sein.

Gerne berate ich Sie umfangreich zu Ihrer Scheidung - nehmen Sie Kontakt zu mir auf oder füllen Sie mein Formular für einen unverbindlichen Kostenvoranschlag aus:




Wann ist eine Online Scheidung sinnvoll?

Ob eine Ehescheidung im Wege des Online-Verfahren sinnvoll ist, das obliegt letztlich Ihnen. Jedoch gibt es besondere Konstellationen, in denen die Vorzüge einer Online-Scheidung durchaus von Gewicht sein können:

Im Vorfeld alles geklärt: Warum nicht Zeit und Geld sparen?

Haben Sie sich mit Ihrem Ehepartner im Vorfeld geeinigt, insbesondere über die Scheidungsfolgen, dann kommt bei einvernehmlicher Scheidung ein Online-Verfahren in Betracht. Insbesondere wenn die scheidungswilligen Eheleute noch miteinander kommunizieren können, kann hier viel unnötiger Mehraufwand umgangen werden. So spart man nicht nur Zeit, sondern auch die Kosten für einen zweiten Anwalt.

Kurze Wege bei internationaler Ehe

Ist einer der Ehepartner Ausländer und nach der Trennung wieder in sein Heimatland ausgereist, dann kann die Online-Scheidung durchaus sinnvoll sein. Denn dann können Sie viel Aufwand sparen und bequem von daheim aus kommunizieren, zu jeder Tages- und Nachtzeit. Zumindest, wenn Ihr Scheidungsservice oder Anwalt dies anbietet. Umständliche Anreisen nach Deutschland entfallen so. Dies gilt auch dann, wenn beide Ehepartner außerhalb der Bundesrepublik leben, sich aber nach deutschem Recht scheiden lassen wollen. In solchen Fällen spart man gar doppelt: Denn beide Ehepartner können bequem von zuhause kommunizieren.

Ideal bei hoher Arbeitsbelastung: Verdienstausfall gering halten!

Auch dann, wenn einer oder beide Ehepartner beruflich viel um die Ohren haben oder oft aufgrund von Dienstreisen abwesend sind kommt die Online-Scheidung in Betracht. Denn so sparen Sie viel Geld dadurch, dass Sie keinen Urlaub nehmen bzw. bei Honorartätigkeit oder Selbstständigkeit keinen Verdienstausfall hinnehmen müssen. Statt Terminabsage und Anreise zur Anwaltskanzlei können Sie alle Termine online wahrnehmen - notfalls auch von unterwegs, ganz egal von wo in der Welt.

Nach Gefühl entscheiden

Viele Gründe sprechen für die Zweckmäßigkeit einer Online-Scheidung. Ob Sie diese bevorzugen, liegt letztlich aber bei Ihnen. Hören Sie hier auf Ihr Gefühl. Vieles steht und fällt dabei auch mit der Servicequalität Ihrer Anwaltskanzlei. Achten Sie darauf, dass Sie sich auf Ihren Anwalt verlassen können und sich gut vertreten fühlen. Perfekte Kommunikation und Erreichbarkeit - jenseits reiner Formulare - sind hier das A und O. Dann gelingt auch die Online-Scheidung: Und: Im Zweifel steht Ihnen Ihr Anwalt auch persönlich zur Seite, wenn es im Verfahren doch einmal nötig wird.



Hat eine Online-Scheidung auch Nachteile?

Bei der Online-Scheidung entfallen oft die persönlichen Beratungen, das Gespräch vor Ort. Das bedeutet logischerweise, dass die Beratung weniger "persönlich" ist und gewisse Aspekte der Beziehung zwischen Anwalt und Mandant anders sind. Dennoch: Seriöse Anwälte beraten Sie auch telefonisch oder online intensiv und umfassend, so dass Ihnen keine faktischen Nachteile entstehen. Somit liegt es oft an den Mandanten bzw. an Ihnen und Ihrem persönlichen Empfinden, ob diese Aspekte der Online-Scheidung einen Vor- oder Nachteil darstellen. Auswirkungen auf das gerichtliche Scheidungsverfahren hat dies bei seriöser Beratung jedoch nicht.



Zeitfaktor bei einer Scheidung online

Häufig tendieren Mandanten zu einer Online-Scheidung, weil sie Zeit sparen wollen. Schauen wir uns den Faktor Zeit bei dieser Thematik genauer an.

Spare ich Zeit mit der Online-Scheidung?

Ja, die Online-Scheidung ist bequemer und kann Zeit sparen. Denn das persönliche Vor-Ort-Gespräch im Rahmen der obligatorischen anwaltlichen Beratung kann unter Umständen entfallen. Dadurch entfallen mithin auch der Hin- und Rückweg - und das spart Zeit. Zeitliche Auswirkungen auf das Scheidungsverfahren an sich hat dies jedoch nicht. Hierbei kommt es nicht auf die gewählte Form an, sondern auf die Auslastung des betreffenden Familiengerichts. In der Regel beträgt die Verfahrensdauer zwischen 6 und 12 Monaten. Zeit sparen Sie aber im Vorhinein, so dass Ihr Scheidungsvorgang im Vergleich zur normalen Scheidung im Ablauf insgesamt beschleunigt werden kann.

Wie lange dauert das Online Scheidungsverfahren?

In der Regel dauern Scheidungsverfahren vor deutschen Gerichten sechs bis zwölf Monate, gerechnet ab Einreichung des Scheidungsantrages. Wird auf den Versorgungsausgleich der Rentenanwartschaft verzichtet, ist ein Verfahrenslauf von drei bis vier Monaten möglich. Abhängig ist die Verfahrensdauer auch von der Auslastung des zuständigen Gerichts. Und davon, ob zwischen den Eheleuten Einvernehmlichkeit besteht oder ob es sich um eine besonders streitige Scheidung handelt.

Die Dauer des Scheidungsverfahrens ist unabhängig davon, ob es sich um eine Online-Scheidung oder um eine "normale" Scheidung handelt. Dennoch: Durch Beauftragung eines im Familienrecht versierten Scheidungsanwalts und die schnelleren Abläufe einer Online-Scheidung kann im Vorhinein auf dem Weg zum Scheidungsantrag wertvolle Zeit gespart werden.

Wie schnell kann ich bei der Online-Scheidung mit einem Scheidungstermin rechnen?

Die Beantragung einer Scheidung ist im Wege der Online-Scheidung rasch erledigt. Für die Dauer des Verfahrens sind andere Dinge entscheidender. In der Regel dauert es nach Beantragung der Scheidung circa 2 bis Monate bis zum endgültigen Scheidungstermin. Die meiste Verzögerung erfolgt aufgrund der Berechnungsdauer des Versorgungsausgleichs. Wesentlichen Einfluss auf die Dauer des Scheidungsverfahrens hat daher, inwieweit sich die Ehepartner in allen Angelegenheiten der Scheidung (Unterhalt, Wohnsituation, Sorgerecht bei Kindern usw.) vorab einig sind.

Ist die Berechnung des Versorgungsausgleichs erfolgt, legt das Gericht einen Scheidungstermin fest. Die Ladung zu diesem Scheidungstermin erhalten beide Ehepartner zeitgleich. Meist erfolgt dies zwei bis sechs Wochen vor dem Scheidungstermin.

Wann erhalte ich bei Online-Scheidung den schriftlichen Scheidungsbeschluss?

In der Regel dauert es nach dem Scheidungstermin zwei bis 6 Wochen, bis Ihnen der schriftliche Scheidungsbeschluss zugeht. Hierfür ist es irrelevant, ob die Scheidung online oder auf dem herkömmlichen Wege durchgeführt wird. Sollten Sie es eilig haben, sollten Sie sich über eine mögliche Abtrennung des Versorgungsausgleichs informieren. Die Berechnung dieser Versorgungsansprüche unter den Eheleuten nimmt in der Regel die meiste Zeit des Scheidungsverfahrens in Anspruch. Dies ist bundesweit gleich.




Online-Scheidung: Welche Kosten kommen auf mich zu?

Scheiden ist teuer, heißt es. Oft wird die Internetscheidung daher damit beworben, dass sie günstiger sei. Hier ist jedoch zu differenzieren:

Denn die Kosten der Scheidung sind immer individuell. Sie richten sich nach dem Einkommen bzw. dem Verdienst der Mandanten bzw. der Eheleute. Ob die Scheidung online verläuft oder auf dem herkömmlichen Wege erfolgt, spielt für die Berechnung des Streitwert und die Gesamtkosten keine Rolle. Zudem sind die Gerichtsgebühren bzw. die Verfahrenskosten in der Regel dieselben. Auch hier kommt es auf die Form der Scheidung nicht an.

Sparen können Betroffene durch die Online-Scheidung aber durchaus, unabhängig vom Verfahrenswert. Denn gerade dann, wenn sich die Ehepartner einvernehmlich geeinigt haben, fällt weniger Beratungsbedarf an; und dabei im Regelfall auch weniger Gebühren. Weiterer Vorteil: Bei der Online-Scheidung entfallen unter Umständen einige lästige Vor-Ort-Termine in der Kanzlei. Nicht nur für den Antragsteller selbst. Das spart Anfahrtskosten und Zeit. Etwaige Verdienstausfälle sind so womöglich auch zu vermeiden.

Welche Scheidungskosten Sie im persönlichen Einzelfall zu erwarten haben, kann ich Ihnen in einem unverbindlichen Erstgespräch erläutern. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Wie läuft eine Online Scheidung ab?

Erster Schritt: Den richtigen Anwalt kontaktieren

Das Verfahren der Online-Scheidung beginnt mit der ersten Anfrage. Dazu wendet sich einer der Ehepartner an den Anwalt. Danach übermittelt der Ehepartner alle benötigten Informationen, mit denen der Anwalt die Scheidung vorbereiten kann. Wichtig sind die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben, denn der Anwalt muss alle Umstände des Einzelfalls bewerten. Sind die Angaben unkorrekt, kann der Scheidungsantrag vom Gericht zurückgewiesen werden. Das kostet Zeit und Geld!

Merke: Ein wegen Formfehlern abgelehnter Scheidungsantrag verursacht auch Gerichtskosten. Wichtig ist also, die Angaben so genau wie möglich zu machen und diese von einem Fachmann - dem Scheidungsanwalt - prüfen zu lassen.

Zweiter Schritt: Den Scheidungsantrag bei Gericht einreichen

Auf Basis Ihrer Auskünfte stellt Ihr Anwalt dann den Scheidungsantrag. Wie bereits gesagt: Hier kommt es auf die Vollständigkeit Ihrer Angaben an. Denn der Antrag enthält alle Fakten und Umstände Ihrer Ehe:

  • Versorgungsausgleich der Rentenansprüche,
  • Unterhalt,
  • Fragen des Sorge- und Umgangsrechts rund um die Kinder,
  • exakte Dauer von Ehe und Trennungsjahr,
  • Vermögen und Wohnsituation.

Liegen sonstige Vereinbarungen vor, etwa notariell beglaubigte Übereinkünfte oder ein Ehevertrag, so muss auch dies alles "auf den Tisch". Im Falle eines Ehevertrages sind viele Scheidungsfolgen womöglich bereits geregelt. Das Gericht kann dann entscheiden, ob die dortigen Regelungen so übernommen werden können.

Alle weiteren Schritte sind in der Regel identisch mit denen eines "normalen" Scheidungsverfahrens. Wesentlicher Unterschied der Online-Scheidung ist, dass einige Beratungsgespräche nicht vor Ort in der Kanzlei stattfinden müssen. Das spart Zeit, Geld und Nerven - erübrigen sich so oft eine komplizierte Terminfindung sowie lästige Anfahrtswege. Werden gegen den Ausspruch der Scheidung und die getroffenen Scheidungsfolgen keine Rechtsmittel erhoben, wird die Scheidung rechtskräftig.

Ist ein persönliches Erscheinen auch bei einer Online-Scheidung erforderlich?

Ja! Das persönliche Erscheinen beider Ehepartner zum Gerichtstermin ist erforderlich. Das Ausstellen einer Vollmacht an Ihren Rechtsanwalt reicht nicht aus. Auch nicht bei einer Online-Scheidung und auch nicht bei einer einvernehmlichen Scheidung! Abschluss des Gerichtstermins ist der Beschluss über Ihre Scheidung. Diese wird im Rahmen des Gerichtstermins offiziell ausgesprochen.

Aber keine Sorge: Die finalen Gerichtstermine dauern kaum länger als eine Viertelstunde. Überdies werden Sie dabei durch Ihren Rechtsanwalt begleitet, der Ihnen während des Termins zur Seite steht. Um das persönliche Erscheinen vor Gericht kommt man jedoch auch im Wege der Online-Scheidung nicht umher. Zumindest noch nicht.



Muss mein Ehepartner bei der Online-Scheidung zustimmen?

Findet eine Scheidung einvernehmlich statt, erleichtert dies das Scheidungsverfahren erheblich. Aber bedarf es grundsätzlich der Zustimmung beider Ehepartner?

Zustimmung erforderlich? Das sagt das Gesetz

Das Gesetz bzw. das Familienrecht sieht vor, dass eine Ehe geschieden werden kann, wenn sie gescheitert ist. Das ist der Fall, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und auch nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen (§ 1565 Abs. 1 BGB). Nun liegt es in der Natur der Sache, dass eine solche Beziehung auch einseitig beendet wird. Dies steht aber einer Scheidung nicht entgegen. Eine Ehe kann auch dann geschieden werden, wenn ein Partner an der Ehe lieber festhalten würde. Oder Uneinigkeit über Details der Trennung bestehen.

Besonderheit bei der Online-Scheidung

Selbst wenn ein Ehepartner auch nach dem Trennungsjahr die Scheidung noch immer nicht will, kann die Ehe geschieden werden. Auch hier ist weder Zustimmung noch Einvernehmen notwendig. Das gilt auch für die Online-Scheidung. Für sie gelten die gleichen Voraussetzungen, wie für die übliche Scheidung. Allerdings läuft die Kommunikation bei der Online-Scheidung über den Postweg oder über Telefon beziehungsweise digitale Tools (wie z.B. Videokonferenzprogramme wie Skype oder Zoom). Eine persönliche Beratung vor Ort ist hier unter Umständen nicht nötig. Daher eignet sich die Online Scheidung insbesondere dann, wenn die Zustimmung beider Partner vorliegt.




Online-Scheidung: Welche besonderen Regeln sind für den Versorgungsausgleich zu beachten?

Der Versorgungsausgleich bedeutet, dass das Familiengericht während des Scheidungsverfahrens prüft, welche Rentenansprüche den Ehepartnern während der Ehe entstanden sind. Dies richtet sich auf die Zukunft, also auf zukünftige Rentenansprüche. Hat ein Partner mehr Rentenansprüche erworben, werden diese mit dem anderen Ehepartner ausgeglichen bzw. geteilt.

Unterschiede zwischen dem Ablauf einer normalen gegenüber der Online-Scheidung bestehen nicht. In beiden Fällen sind Sie zur Auskunft verpflichtet. Sind die Eheleute dieser Auskunft nachgekommen, ersucht das Gericht den zuständigen Rententräger um Berechnung beider Rentenansprüche. Auch die Dauer der Berechnung ist unabhängig davon, ob die Scheidung online erfolgt. Sie dauert in der Regel 3 bis 6 Monate.

Wird bei Online-Scheidung grundsätzlich kein Versorgungsausgleich durchgeführt?

Im Wesentlichen unterscheidet sich die Online-Scheidung nicht wirklich von einer herkömmlichen Scheidung. Seit einer Änderung des Scheidungsrechts im Jahr 2009 kann der Versorgungsausgleich bei Scheidungen jedoch entbehrlich sein. Es kommt also maßgeblich darauf an, worauf sich die Eheleute einigen können.

Wann der Versorgungsausgleich entfallen kann

Entfallen kann der Versorgungsausgleich, wenn die Ehe nur von kurzer Dauer war. Maßgeblich ist das Datum der gerichtlichen Zustellung des Scheidungsantrages an den Ehepartner. Hat die Ehe zu diesem Stichtag nicht länger als drei Jahre - Trennungszeit mit einberechnet - angedauert, so findet kein Versorgungsausgleich statt. Ausnahmen bestehen indes, wenn einer der Ehepartner die Durchführung eines Versorgungsausgleichs dennoch beantragt.

Verzicht auf Versorgungsausgleich

Auch bei Ehen, die länger als drei Jahre Bestand haben, kann auf den Versorgungsausgleich verzichtet werden.

Voraussetzung hierfür ist, dass beide Ehepartner sich über den Verzicht einig sind. Der Verzicht kann im Scheidungsverfahren vereinbart werden. Dieser wird jedoch durch das Gericht geprüft. Der Verzicht kann auch unwirksam sein. Etwa dann, wenn er "grob unbillig" ist. Ob dies der Fall ist, entscheidet der Richter. Unbilligkeit kann vorliegen, wenn etwa ein Ehepartner sodann über keine Altersvorsorge mehr verfügt. Dies ist aber selten. Denkbar ist ein solcher Fall etwa dann, wenn die Ehe über fast das ganze Erwerbsleben beider Partner bestand, jedoch ein Ehepartner kaum oder überhaupt nie erwerbstätig war. Macht der Versorgungsverzicht einen Partner zum Sozialfall, kann das Gericht die Unbilligkeit bescheiden.

Im Härtefall und unter gewissen Voraussetzungen des Einzelfalls kann das Gericht jedoch auch bei grober Unbilligkeit auf den Versorgungsausgleich verzichten. Etwa wenn der Partner ohne Rentenansprüche über anderweitige Vermögenswerte verfügt oder in einer neuen Beziehung lebt und / oder wieder berufstätig geworden ist.

Denkbar ist ein Verzicht auch dort, wo die Versorgungsansprüche beinahe identisch sind. Auch dann kann das Gericht von einer Berechnung absehen.



Reicht bei der Onlinescheidung ein Rechtsanwalt für alle?

Grundsätzlich besteht vor dem Familiengericht der sogenannte "Anwaltszwang". Das heißt, ohne anwaltliche Vertretung kann das Verfahren nicht geführt werden.

Grundsätzlich ist es jedoch nicht erforderlich, dass beide Partner einen eigenen Anwalt beauftragen. Reicht ein Ehepartner gemeinsam mit seinem Anwalt die Scheidung ein, ist es ausreichend, wenn der andere Ehepartner dem Antrag gegenüber dem Gericht lediglich zustimmt. Die Beauftragung nur eines Anwalts kommt insbesondere also dann in Frage, wenn beide Eheleute über die Scheidung und die Trennungsfolgen einig sind. In solchen Fällen sind die Kosten also entbehrlich, die für die Beauftragung eines zweiten Anwalts entstehen würden. So lassen sich durch Beauftragung eines gemeinsamen Anwalts die Anwaltskosten und damit die Scheidungskosten insgesamt niedriger halten.

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    Über mich

    Ihre Rechtsanwältin für Online-Scheidungen aus Regensburg

    Gerechtigkeit ist für mich nicht nur ein Wort. Bereits früh konnte ich mich für Recht und Justiz begeistern. Nach meinem Abitur am Gymnasium in Regensburg begann ich mit meinem Studium der Rechtswissenschaft und setze mich nun aktiv als Rechtsanwältin für Familienrecht für meine Mandanten. Im Folgenden ein paar Stichpunkte zu meiner Biografie.

    • 2009: Abitur am Werner von Siemens Gymnasium in Regensburg
    • 2016: Erste Juristische Staatsprüfung an der Universität Regensburg mit dem Schwerpunkt Gesellschafts- und Insolvenzrecht (Diplom-Juristin)
    • Rechtsreferendariat am OLG Nürnberg im Landgerichtsbezirk Regensburg
    • 2018: Zweite Juristische Staatsprüfung (Volljuristin)
    • Zusatzausbildung zum Verhandlungsmanagement
    • 2019: Fachanwaltslehrgang „Insolvenzrecht“ erfolgreich absolviert
    • 2019: Zulassung als Rechtsanwältin
    • Seit 15.09.2019 selbständige Rechtsanwältin, Inhaberin
    Unterschrift Yvonne Aschenbrenner

    Yvonne Aschenbrenner

    Rechtsanwältin

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