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Kurze Fristen sind im Arbeitsrecht die Regel. Sie erhalten unverzüglich kompetente Hilfe, um einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten. Nutzen Sie mein unverbindliches Erstgespräch für Ihre offenen Fragen und Probleme.
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Ihre Interessen rund um das Arbeitsverhältnis im Blick
Arbeitsrecht ist als Schutzrecht der Arbeitnehmer zu verstehen. Es regelt dabei das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Grundsätzlich prallen innerhalb von Arbeitsverhältnissen verschiedene Interessen aufeinander; nicht zuletzt im Spannungsfeld von Privatautonomie und Eigentumsgrundrechten und deren grundgesetzlich geregelter Sozialbindung.
Das auf viele verschiedene Gesetzesgrundlagen aufgeteilte Arbeitsrecht soll diese Interessen in Einklang bringen. Aufgrund der Komplexität des Rechtsgebiets verlieren Arbeitnehmer schnell den Überblick. Oft kommt es zu Hemmungen, weswegen bestehende Ansprüche verfristen oder untergehen.
Arbeitsrechtliche Ansprüche wahren und eigene Rechte durchsetzen: Besser direkt zum Profi!
Ein versierter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht hilft Ihnen, Ihre Probleme rund um das Arbeitsverhältnis zu lösen und Ihre Interessen durchzusetzen.
Seit vielen Jahren berate ich Mandanten bei allen arbeitsrechtlichen Problemen. Ob direkt am Kanzleistandort in Regensburg oder überregional: Gerne stehe ich Ihnen kompetent und entschlossen zur Seite – in allen rechtlichen Auseinandersetzungen rund um Ihr Arbeitsverhältnis.
Dreh- und Angelpunkt: Das Arbeitsverhältnis
Nicht nur für unser Leben und unseren Alltag, auch hinsichtlich aller arbeitsrechtlichen Aspekte ist das Arbeitsverhältnis der Dreh- und Angelpunkt. Das Arbeitsverhältnis verbindet alle Rechtsbeziehungen, die im regulären Arbeitnehmerverhältnis durch ihren Arbeitsvertrag begründet werden.
Ihre Rechte und was Sie vorab wissen müssen!
Für die meisten Probleme im Arbeitsrecht gibt es rechtliche Lösungen. Wichtig zu wissen: Arbeitnehmerrechte bestehen nicht erst bei Beendigung. Bereits bei Anbahnung, bei Begründung und Vertragsschluss sowie auch bei Mängeln bei Durchführung des Arbeitsverhältnisses stehen Ihnen als Arbeitnehmer umfassende Rechte zu, an die Ihr Arbeitgeber gesetzlich gebunden ist!
Im Folgenden lesen Sie, welches die häufigsten Probleme rund um das Arbeitsverhältnis sind, welche rechtlichen Fakten Sie wissen sollten und wie Sie im Konfliktfall vorgehen, um Ihre Rechte durchzusetzen.
Der Arbeitsvertrag: Grundlage Ihres Arbeitsverhältnisses
Aufgrund der Privatautonomie haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer einige Freiheiten, wenn es um die Gestaltung eines Arbeitsvertrages geht. Aber Achtung! Diese Freiheit ist nicht grenzenlos. Auch muss gewährleistet sein, dass die wesentlichen Inhalte des Arbeitsverhältnisses schriftlich festgehalten werden. So muss der Arbeitgeber gemäß § 2 Nachweisgesetz (NachwG) die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses schriftlich aufzeichnen, unterschreiben und dem Arbeitnehmer auch aushändigen.
Schon im Einstellungsverfahren: Schadensersatzansprüche bei unzulässigen Fragen und Diskriminierung
Schnell kommt es dazu, dass Arbeitgeber das Bewerbungsgespräch mit scheinbar nett gemeinten Fragen zum Privatleben auflockern wollen. Doch viele Fragen sind unzulässig – und müssen nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Aber Vorsicht: Werden zulässige Fragen an den Bewerber unwahr beantwortet, kann das fatale Folgen für das Arbeitsverhältnis haben. Im Zweifel droht Arbeitnehmern sogar eine außerordentliche Kündigung.
Wird Ihre Bewerbung aufgrund von Diskriminierung oder unzulässiger Einstellungskriterien abgelehnt, können Sie sich unter Umständen auf das Antidiskriminierungsgesetz (AGG) berufen und wehren. Nach dem AGG sind alle Mitarbeiter gleich zu behandeln. Dies gilt bereits für das Bewerbungsverfahren. Bei unzulässigen Diskriminierungen können Ihnen Ansprüche auf Schadensersatz entstehen. Zu beachten sind neben den Voraussetzungen aus dem AGG insbesondere entsprechende Fristen. Und diese sind kurz!
- § 15 AGG: Binnen 2 Monaten muss der Anspruch schriftlich geltend gemacht werden.
- § 61b Arbeitsgerichtsgesetz: Eine Klage auf Entschädigung ist dann innerhalb von 3 Monaten, nachdem der Anspruch geltend gemacht worden ist, zu erheben.
Suchen Sie im Zweifel umgehend einen kompetenten Rechtsbeistand auf, bevor Ihnen Ansprüche von bis zu drei Monatsgehältern entgehen!
Arbeitszeiten; Lohn und Überstunden: Das gilt im Arbeitsrecht
Als Arbeitnehmer schulden Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Arbeitsleistung. Im Gegensatz dazu ist der Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen den vereinbarten Lohn auszuzahlen. Zu beachten sind seit 1.1.2015 die Regelungen des Mindestlohns. Dieser wird durch den Gesetzgeber regelmäßig angepasst, so dass unter Umständen eine Anpassung Ihrer Arbeitszeit nötig wird. Zahlt ihr Arbeitgeber den Mindestlohn nicht, sollten Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit und exakten Lohnerhalt dokumentieren – und umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um hart erarbeitete Lohnansprüche geltend zu machen. Selbiges gilt selbstverständlich für alle Streitigkeiten, bei denen der Arbeitgeber die Lohnzahlung ganz oder teilweise verweigert – etwa auch im Falle von Krankheit!
Arbeitszeiten unterliegen zunächst der Absprache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es gilt jedoch das Arbeitszeitgesetz. Das heißt, für die tägliche Höchstarbeitszeit, die Pausenzeiten, arbeitsfreien Zeiten sowie für das Arbeiten an Sonn- und Feiertagen gelten gesetzliche Bestimmungen, die das Weisungsrecht des Arbeitgebers eingrenzen.
Für zahlreiche Branchen gelten jedoch weitere gesetzliche Ausnahmen, nach denen längere Arbeitszeiten zulässig sind. Aber aufgepasst: Arbeitnehmer erwerben dadurch weitere Ansprüche, etwa auf zusätzlichen Lohn oder Zeitausgleich (Urlaub). Gleiches gilt bei Überstunden. Diese sind generell zulässig, richten sich aber im Zweifel nach den Regelungen im Arbeitsvertrag – den Sie als Vertragspartei mitgestalten können.
Urlaubsregelungen: Vorsicht vor unwahren Mythen!
Urlaub gehört definitiv zu den schönen Seiten eines Arbeitsverhältnisses. Doch gerade hier existieren zahlreiche Mythen. Insbesondere über die Anzahl an Urlaubstagen, über das Spannungsverhältnis zwischen Urlaub und Krankheitsfällen oder auch zur Frage, welcher Arbeitnehmer wann wieviel Urlaub nehmen darf, kommt es immer wieder zur Legendenbildung. Auch eine komplizierte und teils veraltete Gesetzeslage erschweren es Laien und sorgen oft für viel rechtlichen Ärger unter Palmen.
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht weiß aber, welche wahr sind – und welche nicht! Eine frühzeitige Beratung hilft also, um Probleme während der schönsten Tage des Jahres zu vermeiden.
Schutzpflicht im Betrieb: Arbeitgeber haften für ihre Arbeitnehmer!
Schnell ist es passiert: Ein Arbeitsunfall, bei dem Personen verletzt und Arbeitsmaterialien beschädigt werden. Oft mit hohen Schadenssummen. Doch wer haftet? Gerne wälzen Arbeitgeber hier die Verantwortung auf den Arbeitnehmer ab. Meist unzulässig!
Denn es ist Pflicht des Arbeitgebers, die Arbeitsumgebung so zu gestalten, dass Mitarbeiter sicher arbeiten können und keinen unbilligen Gefahren ausgesetzt sind, auch auf Verkehrswegen oder bei reiner Bürotätigkeit. Kommt es zu Arbeitsunfällen, wird zunächst ein Verschulden des Arbeitgebers gesetzlich vermutet. Zu beachten ist auch die privilegierte Mitarbeiterhaftung, die Arbeitnehmer vor hohen Regressforderungen schützt. Wenden Sie sich also im Schadensfalle gleich an einen Rechts-Profi, der Ihre Rechte wahrt und Sie vor teuren und oft unzulässigen Haftungsansprüchen bewahrt!
Insbesondere schwangere Arbeitnehmerinnen unterliegen besonders strengen gesetzlichen Schutzvorkehrungen. Werdende Mütter sollten sich also zeitig informieren, welche Mutterschutzrechte ihnen zustehen – im Zweifel unterstützt durch kompetenten Rechtsbeistand! Ich berate Sie hierzu direkt in Regensburg und Umgebung, um Ihre Interessen rechtssicher zu schützen.
Abmahnung oder Kündigung erhalten? Sofortiges Handeln notwendig!
Ja, auch als Arbeitnehmer hat man Erfüllungspflichten. Kommt man diesen nicht nach, kann der Arbeitgeber zum Zwecke von Hinweis, Rüge oder Warnung gegen das etwaige Fehlverhalten vorgehen. Im Zweifel ist auch eine Kündigung zulässig!
Doch auch hier ist der Arbeitgeber an formelle und inhaltliche Vorgaben gebunden. Sind diese nicht erfüllt, stehen Arbeitnehmern entsprechende Mittel zur Gegenwehr zur Verfügung. Hier ist es ratsam, umgehend kompetente rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Denn Abmahnungen können eine Grundlage für eine spätere Kündigung werden.
Gemeinsam mit einem versierten Arbeitsrechtler können Arbeitnehmer erwirken, dass ihrer Personalakte eine Gegendarstellung hinzugefügt wird oder die Abmahnung sogar in Gänze gelöscht werden muss. Das ist wichtig, um weiteren negativen Konsequenzen für das Arbeitsverhältnis von Anfang an vorzubeugen!
Gleiches gilt für Kündigungen: Diese unterliegen aufgrund gesetzlicher Regelungen des Kündigungsschutzes strengen Anforderungen. Auch hier gilt es, keine Zeit zu verlieren, um wichtige Fristen nicht zu verpassen und im Zweifel Abfindungen zu erstreiten!
Was Sie tun sollten, wenn es (rechtlichen) Ärger am Arbeitsplatz gibt:
Bei allen rechtlichen Problemen im Arbeitsrecht gilt: Keine Zeit verlieren. Ist eine Frist verpasst, sind Ansprüche oft unwiederbringlich verloren.
Zögern Sie nicht: Ich berate Sie in Regensburg und Umgebung in allen Rechtsfragen zum Arbeitsrecht.
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Yvonne Aschenbrenner
Rechtsanwältin